In der Regel markiert der Ausbildungsbeginn den Beginn des Förderzeitraumes bzw. Bewilligungszeitraumes. Anzugeben ist also der Monat in dem die Schule, die Ausbildung, das Praktikum oder das Studium beginnt. Bei Folgeanträgen ist der erste Monat des neuen Ausbildungsabschnitts, z.B. des neuen Wintersemesters anzugeben.
Der Bewilligungszeitraum kann maximal für die Dauer von 12 Monaten angegeben werden. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Bafög kann jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum kann also frühestens mit dem Monat Deiner Antragstellung bzw. dem Start der Ausbildung beginnen. Als Monat der Antragstellung gilt der Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht.
1. Beispiel: Studienbeginn im Oktober 2021, Antrag geht am 3. November 2021 beim Amt ein. In diesem Fall wird ab November 2021 gefördert.
2. Beispiel: Studienbeginn im Oktober 2021, Antrag geht am 25. September 2021 beim Amt ein. In diesem Fall wird ab Oktober 2021 gefördert.
Wir empfehlen den Antrag 3 Monate im Voraus zu stellen (bei Auslandsbafög sogar 6 Monate im Voraus), da die Bearbeitungszeit seitens der Ämter erfahrungsgemäß schon einmal etwas dauern kann.
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