Ein Fachrichtungswechsel ist immer dann gegeben, wenn Du nach Beginn deiner zu Fördernden Ausbildung - z.B. BWL Studium - die Fachrichtung gewechselt hast (z.B. zu Wirtschaftsrecht). Bis zu Beginn des 4. Fachsemester kannst Du dies unter der Angabe eines wichtigen Grundes tun, ohne dass es Einfluss auf deine Förderung hat. Nach Beginn des 4. Fachsemesters muss ein unabweisbarer Grund vorliegen.
Beispiel: Du hast 5 Semester Sport studiert. Durch einen Unfall wirst Du leider für immer körperlich beeinträchtigt/behindert sein, sodass Du in den Berufen für die Dein Sportstudium Dich qualifiziert, nicht tätig werden kannst. In diesem Fall kannst Du ein anderes Studium Beginnen, welches wieder gefördert wird.
Die Gründe für den Fachrichtungswechsel sind dem Amt schriftlich mitzuteilen. Bei Annahme des Grundes erhältst Du eine vollständige "neue" Förderung.
#Abbruch #Fachrichtungswechsel #Wechsel #WechselStudienfach #WechselStudiengang #WechselStudium
0 Kommentare